A

Absenzen von Schülerinnen und Schüler

Jede Absenz muss so früh wie möglich mitgeteilt und begründet werden.

Bitte melden Sie Ihr Kind / Ihre Kinder bei Krankheit oder sonstigen Absenzen bei der Klassenlehrperson und/oder der entsprechenden Fachlehrperson ab.

Anmeldung für den Kindergarten

Im Januar wird das Anmeldeformular an die schulpflichtigen Kindergärtnerinnen und Kindergärtner versandt.

An- und Abmeldung Schule Wisenberg

Zuzug:

Wir bitten Sie, das Anmeldeformular auszufüllen und dem Sekretariat an folgende Adresse zuzustellen:

Primarschule am Wisenberg

Schulstrasse 219

4497 Rünenberg

Download Anmeldeformular

Wegzug:

Wir bitten Sie, uns Ihren Wegzug frühzeitig zu melden, damit wir alle nötigen Informationen der neuen Schule Ihres Kindes / Ihrer Kinder weiterleiten können.

Download Mutationsmeldung

Antolin

Das Leseprogramm "Antolin" motiviert die Kinder zum Lesen. Ihr Kind erhält in der 1. Klasse ein passwortgeschützes Lesekonto. Nicht allein die Schule, auch Sie können viel für die Lesemotivationen Ihres Kindes tun. Besuchen Sie mit Ihrem Kind regelmässig das Leseförderungsprogramm und informieren Sie sich über den Punktestand Ihres Kindes.

Arztbesuche

Arztbesuche finden möglichst in der unterrichtsfreien Zeit statt.

Auf dem Weg zur Peacemakerschule

Peacemaker sind Schülerinnen und Schüler (ab der 3. Klasse bis Oberstufe), die von ihren Klassen als "Friedenstifter*innen auf dem Pausenplatz" gewählt werden.

Diese Schülerinnen und Schüler erhalten eine Ausbildung in der gewaltfreien Konfliktlösungsmethode und werden in fortlaufender Weiterbildung unterstützt, bei Konflikten auf dem Pausenplatz konstruktiv mitzuwirken.

Nähere Informationen dazu finden Sie im geschützten Klassenbereich.

Ausfall Schulunterricht

Bei angeordnetem Ausfall des Unterrichts durch den Kanton oder die Schulleitung können Sie bei Betreuungsnot Ihr Kind trotzdem in die Schule schicken. Wir bitten um Mitteilung an die Schulleitung.

B

Beratungsstellen

Zu unterschiedlichsten Fragestellungen und Sorgen finden Sie unter der Rubrik "Angebote" sicher eine passende Adresse.

Bibliothek

An beiden Schulstandorten befinden sich Bibliotheken mit aktuellen Medienbeständen.

Benutzungsordnung Bibliothek

C

Check P3 und P5

Die Schülerinnen und Schüler absolvieren in der 3. und 5. Klasse den Check P3 und P5. Die Schülerinnen und Schüler werden durch das Sekretariat an die Prüfungen Check dein Wissen angemeldet. Die Prüfungen finden während den Unterrichtszeiten in der Schule statt.

Der Check P3 wird jährlich im September durchgeführt.

Der Check P5 wird jährlich im Mai durchgeführt.

D

Dispensation

Eine dauerhafte oder vorübergehende Absenz z.B. im Turnunterricht ist meldepflichtig.

DaZ

Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ist ein Angebot der Speziellen Förderung für fremdsprachige Kinder.

E

Elternabende

Die Termine für die Elternabende werden von den Klassenlehrpersonen festgelegt und den Eltern und Erziehungsberechtigten frühzeitig mitgeteilt.

Elterngespräche

Zwischen den Weihnachts- und Sportferien finden Standortgespräche statt. Weitere Gespräche mit den Lehrpersonen können jederzeit nach Bedarf vereinbart werden.

F

Fahrradschulung

Jährliche Fahrradschulungen im 2. Zyklus geben Ihrem Kind das nötige Wissen und die Sicherheit im Strassenverkehr. Die Polizei und pro Velo organisieren spannende Kurse und vermitteln den Kindern die Freude am Fahrradfahren.

Ferienverlängerung

Ferienverlängerungen werden nur in Ausnahmefällen bewilligt.


Fragen

Gibt es Fragen, Unklarheiten oder Probleme? Bitte sprechen Sie immer zuerst die betroffene Lehrperson an. Kommt es zu keiner zufriedenstellenden Lösung, so gelangen Sie mit Ihrem Anliegen an die Schulleitung. Sind Sie mit Entscheidungen der Schulleitung nicht einverstanden, können Sie sich an den Schulrat werden.

Früheinschulung

Gemäss §8a Abs. 1 der Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule kann die Schulleitung auf Antrag der Eltern und Erziehungsberechtigten Kinder, die bis zu 15 Tage nach dem Stichtag geboren sind, ein Jahr früher einschulen. Voraussetzung dafür ist, dass deshalb keine zusätzliche Klasse gebildet werden muss.

Fundgegenstände

Fundgegenstände werden am jeweiligen Standort gesammelt. Sie dürfen gerne vorbeischauen und nach dem vermissten Gegenstand nachfragen.

G

Gesundheitsförderung

Bei uns findet Gesundheitsförderung im ganz normalen Schulalltag statt.

  • Turnen
  • gesundes Znüni
  • bewegten Unterricht
  • etc.

Im Rahmen des Jahresthemas der Prävention und Gesundheitsförderung finden Projekte zur Stärkung des Selbstbewusstseins statt.

H

Hausaufgaben

Die Schülerinnen und Schüler erhalten altersgerechte Hausaufgaben, die sie möglichst alleine erledigen können.

I

Informationsplattform

Informationen zum Schulalltag finden Sie auf der Webseite Primarschule am Wisenberg. Per Threema (Alternative zu WhatsApp) erhalten Sie klassenspezifische Informationen.

Infektiöse Krankheiten

Bitte beachten Sie die Richtlinien über den Besuch der Schule, des Kindergartens und der Kindertagesstätte bei infektiösen Krankheiten oder Parasitenbefall des Kantons.

Richtlinien des Kantons Basel-Landschaft

Flyer "Mein Kind ist krank - was tun?"

J

Jokertage

Allen Kindern der Primarschule am Wisenberg werden vier halbe Tage als Jokertage pro Schuljahr gewährt. Die Jokertage verfallen per Ende Schuljahr und können nicht ins nächste Schuljahr übertragen werden.

Für den Bezug der Jokertage ist die Abgabe der Jokerkarte an die Klassenlehrperson notwendig.

Download Regelung Jokertage

Download Jokerkarte

K

Kommunikation via E-Mail

Mitteilungen der Schule und des Kantons werden via E-Mail versendet.

Krankheit einer Lehrperson

Der Unterricht wird am Morgen durch eine Stellvertretung abgedeckt. An den Nachmittagen kann es zu Unterrichtsausfällen kommen. Tritt dadurch bei Ihnen Zuhause ein Betreuungsnotfall ein, darf Ihr Kind trotzdem in die Schule kommen. Bitte melden Sie sich bei der Schulleitung, wenn dies der Fall sein sollte.

L

Läuse

Gebt den Läusen keine Chance! Beim Auftreten von Läusen müssen die betroffenen Kinder vom Unterricht ausgeschlossen werden bis die Behandlung mit einem Antilausshampoo stattgefunden hat und dem Kind alle Nissen entfernt wurden. Bitte informieren Sie die Lehrperson umgehend.

Lehrplan 21

Wir arbeiten nach Vorgaben des Lehrplans 21 der Volksschule Nordwestschweiz.

Logopädie

Die Logopädie an der Primarschule am Wisenberg erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Logopädischen Dienst Gelterkinden. Bei Auffälligkeiten Ihres Kindes wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Klassenlehrperson, es bestehen lange Wartefristen.

M

Mittagstisch

Nicole Bürgin und ihr Team führen seit 2019 eine Kindertagesstätte mit integriertem Mittagstisch. Bei Bedarf informieren Sie sich unter www.kita-wisebaerg.ch

Mobiltelefone

Mobiltelefone, Smartwatches und sonstige elektronische Geräte bleiben zu Hause. Ausnahmen bedürfen der Bewilligung der Lehrperson oder der Schulleitung.

P

Pausen

Die Pause gehört in den Verantwortungsbereich der Schule. Die Kinder befinden sich auf den Pausenplätzen und dürfen das Schulareal nicht verlassen. Eine Lehrperson beaufsichtigt die Kinder während der Pause.

R

Regionale Musiksschule Gelterkinden

Die Gemeinden Rünenberg, Kilchberg, Zeglingen sind der regionalen Musikschule Gelterkinden angeschlossen. Instrumentalstunden finden in Gelterkinden, Sissach oder im eigenen Dorf statt.

Nähere Informationen zur Regionalen Musikschule Gelterkinden finden Sie unter www.msgelterkinden.ch

Religionsunterricht

Der ökumenische Unterricht richtet sich an Kinder aller christlichen Konfessionen. Auch konfessionslose sowie Schülerinnen und Schüler anderer Religionen sind willkommen.

Der Religionsunterricht ist aufgrund des Bildungsgesetzes des Kantons Basel-Landschaft im Stundenplan integriert.

S

Schulferien / schulfreie Tage / Feiertage

Es gelten die Schulferien, schulfreie Tage und Feiertage des Kantons Basel-Landschaft.

Die aktuellen Termine sind einsehbar unter: Schulferien BL

Schulgesundheit

In der 5. Klasse wird eine obligatorische ärztliche Untersuchung der Kinder durch den Kanton eingefordert.

Die Eltern und Erziehungsberechtigten werden durch das Sekretariat bzw. die Klassenlehrperson schriftlich aufgefordert die notwendige Untersuchung vornehmen und von der Ärztin / dem Arzt in der schulärztlichen Laufkarte eintragen zu lassen.

Schulpflicht

Gemäss dem Bildungsgesetz des Kantons Basel-Landschaft besteht für jedes Kind in der Schweiz eine Schulpflicht. Die nachstehenden Paragraphen regeln die Pflichten der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten:

§ 7 Schulpflicht

Absatz 1: Die Schulpflicht beginnt mit dem 1. Schuljahr der Primarstufe, d. h. mit dem 1. Kindergartenjahr.

Absatz 2: Sie dauert in der Regel 11 Jahre und endet mit dem Volksschulabschluss. Sie kann sich durch das individuelle Durchlaufen der Volksschule entsprechend verkürzen oder verlängern.

§ 64 Pflichten Schülerinnen und Schüler

Absatz 1: Die Schülerinnen und Schüler:

a. sind ihrem Alter und ihrer Schulstufe entsprechend für ihren Bildungsprozess mitverantwortlich;

b. tragen mit ihrem Verhalten zum Erfolg des Unterrichts sowie der Klassen- und Schulgemeinschaft bei und achten dabei die Werte einer freiheitlichen, gleichberechtigten und solidarischen Gesellschaft;

c. besuchen den Unterricht und die Schulveranstaltungen lückenlos und begründen allfällige Abwesenheiten;

d. halten die Weisungen der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schulbehörden ein und tragen zu Material und Einrichtung Sorge.

Absatz 2: Das Nähere regelt die Verordnung.

§ 69 Pflichten Erziehungsberechtigten

Absatz 1: Die Erziehungsberechtigten:

a. sind für die Erziehung ihrer Kinder verantwortlich;

b. unterstützen und fördern den Bildungsprozess ihrer Kinder;

c. arbeiten mit den Lehrerinnen und Lehrern sowie der Schule ihrer Kinder zusammen und suchen bei hängigen Fragen den direkten Kontakt mit ihnen;

d. halten ihre Kinder an, die Regeln und Weisungen der Schule unter Berücksichtigung der Werte einer freiheitlichen, gleichberechtigten und solidarischen Gesellschaft einzuhalten und den Unterricht sowie die Schulveranstaltungen lückenlos zu besuchen.

Absatz 2:

Erziehungsberechtigte, die ihren Pflichten der Schule gegenüber nicht nachkommen, können vom Schulrat ermahnt oder mit Busse bis zu CHF 5'000.– bestraft werden.

Absatz 3: Das Nähere regelt die Verordnung.

Schulweg

Der Schulweg gehört in den Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. Die Eltern werden gebeten die Kinder nur im Ausnahmefall zu chauffieren.

Es hat sich eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich bei Schwierigkeiten der Sache annimmt. Bei Bedarf dürfen sich alle über die Kontaktpersonen bei der Arbeitsgruppe melden.


Informationsschreiben Arbeitsgruppe

Spezielle Förderung

Die Spezielle Förderung unterstützt Kinder mit besonderem Förderbedarf. Ist ein Bedarf angezeigt, wird mit den Eltern der Förderstatus Ihres Kindes vereinbart, damit gezielte Ressourcen gesprochen werden können. Das pädagogische Team plant gemeinsam geeignete Lernsettings (Einzelunterricht, Kleingruppen, Stufengruppen oder Teamteaching im Klassenverband) von denen möglichst alle Kinder der Klasse profitieren können.

Unter Angebote in der Rubrik Spezielle Förderung finden Sie das gesamte Angebot der Speziellen Förderung an der Primarschule am Wisenberg.

Flyer Begabungs- und Begabtenförderung ab Schuljahr 2024/2025

Standortgespräche

Jährlich finden Standortgespräche statt, zu denen die Lehrperson einlädt.


Schwimmunterricht der 3. und 4. Klasse

Die 3. und 4. Klasse wird vierzehntägig nach Gelterkinden ins Hallenbad fahren, um dort den Schwimmunterricht zu besuchen. Sie werden von einer Schwimmlehrperson unterrichtet in Begleitung der Klassenlehrperson.

T

Threema

Die Primarschule am Wisenberg hat sich für die Messengerlösung Threema entschieden, dies anstelle von WhatsApp. Threema ist ein Produkt aus der Schweiz, verwaltet die Daten auf Schweizer Servern und entspricht den neuen EU-Datenschutz-Grundverordnungen (DSGVO). Wir bitten alle Eltern und Erziehungsberechtigten sich die einmalige kostenpflichtige App von CHF 5.- auf Ihr Smartphone zu laden.

Die Schul- und Klassenchats sind als Einweg-Chat gedacht. Das heisst, nur die Lehrpersonen versenden Nachrichten. Ihre Rückfragen und Anliegen adressieren Sie bitte jeweils persönlich an die Lehrpersonen.

Turnunterricht

Während des Turnunterrichts tragen die Kinder entsprechende Turnkleidung. Die in der Turnhalle benutzten Schuhe dürfen nicht draussen getragen werden.

U

U-Abo

Das Jahres-U-Abo wird für alle Primarschulkinder ab 6 Jahr von den Gemeinden Rünenberg, Kilchberg und Zeglingen finanziert. Die Schule nimmt jeweils im Juni eine Sammelbestellung für das neue Schuljahr vor. Das U-Abo ist jeweils vom

01. August bis 31. Juli gültig.

Das U-Abo ist nicht übertragbar und muss auf Verlangen dem Postauto-Personal vorgewiesen werden.

Sollte das U-Abo verloren gehen, muss ein Ersatz-Abo besorgt werden. Das kann gegen Entrichtung einer Gebühr von

CHF 30.- telefonisch bei der BLT Verkaufsstelle Heuwaage/Basel Tel. 061 406 11 88 oder Tel. 061 406 11 99 bestellt oder an einem bedienten SBB-Bahnhof erstellt werden.

Für die Beschaffung von Ersatz-Abos sind Sie selbst zuständig.

Übertrittsgespräche

Die Klassenlehrperson bespricht im Rahmen des jährlichen Standortgesprächs den Übertritt in die Sekundarstufe I. Sie unterbreitet den Vorschlag für die Zuweisung der Schülerin oder des Schülers zum Leistungszug A, E oder P aufgrund ihrer Gesamtbeurteilung und des Zwischenstands in der Leistungsbeurteilung in allen Fächern.

Sind die Erziehungsberechtigten mit dem Vorschlag nicht einverstanden, melden sie das Kind zur Übertrittsprüfung an. Das Resultat dieser Übertrittsprüfung entscheidet über die Zuweisung in einen der Leistungszüge.

Während der 6. Klasse findet für die Eltern und Erziehungsberechtigten in Gelterkinden eine Informationsveranstaltung der Sekundarschule statt. An diesem Anlass wird den Erziehungsberechtigten die weiterführende Schule vorgestellt.

Unterrichtsbesuche

Wir kennen keine offiziellen Besuchstage. Nach Anmeldung, spätestens 2 Tage vorher, sind Besuche nach den Herbstferien bei allen Lehrpersonen willkommen. Wir bitten Sie, vor allem Ihr Kind zu beobachten und Erlebtes vertraulich zu behandeln.

Urlaub

Den Schülerinnen und Schüler steht laut Bildungsgesetz kein Urlaub ausserhalb der Schulferien zu. Urlaub soll eine Ausnahme sein bei Familien-, Sport- und Musikanlässen, die einmalig sind und sich nicht auf die Schulferien verschieben lassen.

Urlaube sind bewilligungspflichtig. Zuständig ist die Klassenlehrperson (1 Tag), die Schulleitung (2 Tage bis 2 Wochen plus Wochenend- und Ferienverlängerung) oder der Schulrat (ab zwei Wochen).

Wir bitten Sie, einen ausserordentlichen Urlaub frühzeitig mittels Urlaubsgesuchformular zu beantragen.

Download Urlaubsgesuchformular

V

Verkehrsschulung (PostAuto)

Im Juni findet jeweils die Verkehrsschulung der Postauto AG für die Kindergärtnerinnen und Kindergärtner sowie für die Schülerinnen und Schüler der 2. Klasse statt.

Veröffentlichung von Bildmaterial und Werken

Bei Schuleintritt wird eine Einverständniserklärung zum Herstellen und Veröffentlichen von Bildmaterial und Werken der Kinder von den Eltern eingefordert.

Download Einverständniserklärung

Versicherung

Die Schulen im Kanton Basel-Landschaft verfügen weder über eine Haftpflicht- noch über eine Unfallversicherung. Diese Risiken müssen privat versichert sein.

W

Wohn- und/oder Schulwechsel

Bitte melden Sie Veränderungen frühzeitig der Schulleitung.

Download Mutationsmeldung

Z

Zahnpflege

Die Primarschule am Wisenberg bietet einmal pro Jahr eine Dentalhygienikerin für den 1. Zyklus auf.

Mit Eintritt in den Kindergarten bis zur Vollendung des 18. Altersjahres kann der Kinder- und Jugendzahnpflege beigetreten werden. Die Eltern und Erziehungsberechtigten profitieren von einem günstigen Tarif. Bei Einkommen welche eine bestimmte Grenze unterschreiten sind Subventionen möglich.

Download Beitrittserklärung Kinder- und Jugendzahnpflege

Zeugnis

Die Zeugnisse erhalten die Kinder eine Woche vor den Sommerferien.

Wir bitten Sie es zu würdigen, zu unterschreiben und es vor den Sommerferien wieder zu retournieren.

Znüni

Wir legen Wert auf gesundes Znüni. Deshalb sollte auf Süssigkeiten und Süssgetränke verzichtet werden. Die Schule empfiehlt, den Kindern ein gesundes Znüni wie Früchte, Gemüse, Nüsse etc. mitzugeben.

Nähere Informationen und Tipps für ein gesundes Znüni finden Sie im Znüniblatt der Gesundheitsförderung Baselland.

Znüniblatt